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Landratsamt Dachau > Abt. 4 Baurecht > Sg. 40 Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung, Denkmalschutz, Wohnungsbau >

Denkmalschutz



Ziel des Denkmalschutzes ist es, die wenigen noch erhaltenen Zeugnisse der Vergangenheit und unserer Vorfahren zu erhalten und unseren Nachkommen ein Bild der geschichtlichen Entwicklung unserer Heimat zu vermitteln. Der Eigentümer eines Denkmals trägt somit Verantwortung auch für die Allgemeinheit. Der überwiegende Teil der Baudenkmäler ist in der Denkmalliste verzeichnet. Diese Liste kann beim Landratsamt Dachau und auch in allen Gemeindeverwaltungen eingesehen werden.

Der Landkreis Dachau gewährt für Sanierungsmaßnahmen an Baudenkmälern ab einer überörtlichen Bedeutung in der Regel einen Zuschuß in Höhe von derzeit 5 % des denkmalpflegerischen Mehraufwandes. Die Bewilligung der Mittel des Landkreises steht unter dem Vorbehalt, dass Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Anträge für weitere Zuschußgeber, wie z.B. Bezirk von Oberbayern und Bayer. Landesamt für Denkmalpflege sind im Landratsamt erhältlich. Diese Anträge sind über das Landratsamt einzureichen und werden an die jeweiligen Bewilligungsstellen weitergeleitet.
Gerne informieren wir Sie über die jeweiligen Zuschußvoraussetzungen und weiteren Bezuschussungsmöglichkeiten.

Die Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen an Baudenkmälern können auch bei der Steuer geltend gemacht werden. Diesbezüglich empfehlen wir eine Abklärung mit Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt.

 

Wichtige Hinweise:

Bitte beachten Sie, dass für sämtliche Maßnahmen an Baudenkmälern eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis bzw. eine Baugenehmigung notwendig ist, bevor mit deren Ausführung begonnen wird. Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bei uns zu informieren.

Sollten für die beabsichtigte Maßnahme Zuschüsse beantragt werden, darf mit etwaigen Renovierungs- und sonstigen Baumaßnahmen an Baudenkmälern erst begonnen werden, wenn über die Zuschußanträge entschieden wurde oder eine Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn vorliegt.

 

Bei den nachfolgenden Stellen können Sie weitere Informationen erhalten:

 

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Deutsche Stiftung Denkmalschutz

Unser Tipp:

Interessante Informationen über sich im Landkreis befindliche Kirchen
und Kapellen können Sie über die Katholische Landvolkbewegung Dachau erhalten.


Formulare
  • Denkmalschutz:
    Erlaubnisantrag
  • Ansprechpartner/in Telefon Telefax Zimmer eMail
    Giovanni Mastroianni
    08131/74-444 08131/7411-444 213 E-Mail-Adresse des Ansprechpartners


    Anschrift
    Landratsamt Dachau
    Weiherweg 16
    85221 Dachau
    Öffnungszeiten
    Dienstag 8.00 - 13.00, Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr und nach Vereinbarung
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